AUFWENDUNGSERSATZ IM HINBLICK AUF DIE ABSTIMMUNG OHNE VERSAMMLUNG

Unternehmen

Ankündigung eines Aufwendungsersatz

für die Beteiligung an der
Abstimmung ohne Versammlung

im Hinblick auf die
EUR 35.000.000 7,00 % Inhaberschuldverschreibungen 2020/2025
(ISIN DE000A3H2TU8 und WKN A3H2TU)

Mannheim, 22. Oktober 2025

Es wird Bezug genommen auf die Aufforderung zur Stimmabgabe vom 13. Oktober 2025 (die „Aufforderung zur Stimmabgabe“) der PAUL Tech AG (die „Emittentin“) im Hinblick auf ihre EUR 35.000.000 7,00 % Inhaberschuldverschreibungen 2020/2025 (die „Schuldverschreibungen“). In dieser Mitteilung verwendete und nicht definierte Begriffe haben dieselbe Bedeutung wie in der Aufforderung zur Stimmabgabe.

Wie in der Aufforderung zur Stimmabgabe näher beschrieben, lädt die Emittentin die Gläubiger der Schuldverschreibungen (die „Gläubiger“) ein, in einer Abstimmung ohne Versammlung (die „Abstimmung“) über die vorgeschlagenen Änderungen der Anleihebedingungen der Schuldverschreibungen abzustimmen, und bittet um die Zustimmung zu den vorgeschlagenen Änderungen.

Die Gläubiger müssen zur Anmeldung zur Teilnahme an der Abstimmung bis zum 30. Oktober 2025, 23:59 Uhr (Frankfurter Zeit) (der „Ablauf der Anmeldefrist“) unter anderem einen Besonderen Nachweis und einen Sperrvermerk an die Abstimmungsleiterin übermitteln, wie in der Aufforderung zur Stimmabgabe näher beschrieben.

Die Emittentin gibt hiermit bekannt, dass sie jedem Gläubiger, der an der Abstimmung teilnimmt und eine gültige Stimme im Abstimmungszeitraum abgibt (Zustimmung, Ablehnung oder Enthaltung), auf Antrag einen pauschalen Aufwendungsersatz in Höhe von EUR 20,00 (der „Aufwendungsersatz“) zahlt.

Der Aufwendungsersatz kann mittels eines auf der Webseite der Emittentin hinterlegten Formulars geltend gemacht werden. Der Aufwendungsersatz wird pro eingereichtem Besonderen Nachweis und Sperrvermerk, d.h. einmalig pro geblocktem Wertpapierbestand eines Gläubigers gezahlt.

Der Aufwendungsersatz wird nach Ablauf des Abstimmungszeitraums gezahlt werden, unabhängig davon, ob das notwendige Quorum in der Abstimmung erreicht wurde und der Änderungsvorschlag der Emittentin angenommen wurde.

Die Emittentin behält sich jedoch vor, von einer Zahlung des Aufwendungsersatzes abzusehen, wenn dies in einzelnen Fällen nach Einschätzung der Emittentin oder ihrer Rechtsberater nicht im Einklang mit geltendem Recht erfolgen kann.

Verfügbarkeit weiterer Informationen

Die Lewisfield Deutschland GmbH agiert als Solicitation Agent im Zusammenhang mit der Aufforderung zur Stimmabgabe. Fragen bezüglich der Aufforderung zur Stimmabgabe und dem Aufwendungsersatz können gerichtet werden an:

Lewisfield Deutschland GmbH
Danziger Straße 64
10435 Berlin
Deutschland

E-Mail: info@lewisfield.de
Zu Händen: Marc Speidel

Die Adresse und Kontaktdaten der Emittentin lauten wie folgt:

PAUL Tech AG
Theodor-Heuss-Anlage 12
68165 Mannheim
Deutschland
E-Mail: ir@paul.tech

HAFTUNGSAUSSCHLUSS

Diese Bekanntmachung muss in Verbindung mit der Aufforderung zur Stimmabgabe gelesen werden. Die Aufforderung zur Stimmabgabe sollte für zusätzliche Informationen über das Abstimmungsverfahren hinzugezogen werden. Um Kopien der Aufforderung zur Stimmabgabe zu erhalten oder bei Fragen zur Aufforderung zur Stimmabgabe wenden Sie sich bitte an die oben angegebenen Kontakte. Wenn ein Gläubiger Zweifel hinsichtlich der zu ergreifenden Maßnahmen hat oder sich über die Auswirkungen der Umsetzung der vorgeschlagenen Änderung nicht im Klaren ist, sollte der Gläubiger eigenen wirtschaftlichen und rechtlichen Rat, auch hinsichtlich etwaiger steuerlicher Konsequenzen, von professionellen Beratern einholen. Jede natürliche oder juristische Person, deren Schuldverschreibungen in ihrem Namen von einem Broker, Händler, einer Bank, einer Verwahrstelle, einer Treuhandgesellschaft oder einer anderen ernannten Stelle oder Intermediär gehalten werden, muss sich mit dieser Stelle in Verbindung setzen, wenn sie an der Abstimmung ohne Versammlung teilnehmen möchte. Weder die Emittentin, der Solicitation Agent noch die Abstimmungsleiterin (noch ihre jeweiligen Direktoren, leitenden Angestellten, Mitarbeiter, verbundenen Unternehmen oder Vertreter) geben eine Empfehlung dazu ab, ob die Gläubiger über die vorgeschlagenen Änderungen abstimmen oder ihnen zustimmen sollten. Die Verbreitung dieser Bekanntmachung und der Aufforderung zur Stimmabgabe unterliegt in bestimmten Jurisdiktionen gesetzlichen Beschränkungen. Jede Person in dessen Besitz diese Bekanntmachung oder die Aufforderung zur Stimmabgabe gelangt, wird durch die Emittentin, den Solicitation Agent und die Abstimmungsleiterin aufgefordert, sich über diese Beschränkungen zu informieren und diese einzuhalten.

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