BEKANNTMACHUNG DER ABSTIMMUNG OHNE VERSAMMLUNG
DIESES DOKUMENT ENTHÄLT WICHTIGE INFORMATIONEN UND ERFORDERT SOFORTIGE
AUFMERKSAMKEIT.
NICHT ZUR VERBREITUNG IN IRGENDEINER JURISDIKTION, IN DER ES GESETZESWIDRIG IST, DIESES DOKUMENT ZU VERÖFFENTLICHEN ODER ZU VERBREITEN
PAUL Tech AG
Mannheim, Deutschland
(die „Emittentin“)
gibt eine Abstimmung ohne Versammlung bekannt
in Bezug auf ihre
EUR 35.000.000 7,00 % Inhaberschuldverschreibungen 2020/2025
(ISIN DE000A3H2TU8 und WKN A3H2TU)
(die „Schuldverschreibungen“)
Mannheim, 14. Oktober 2025
Die Emittentin kündigt eine Abstimmung ohne Versammlung in Bezug auf die Schuldverschreibungen an, um bestimmte Änderungen der Bedingungen der Schuldverschreibungen (die „Anleihebedingungen“) zu beschließen.
Die Abstimmung ohne Versammlung (die „Abstimmung“) soll Anpassungen des Endfälligkeitstags und der Zinsbedingungen der Schuldverschreibungen beschließen (die „Änderungen“).
Diese Bekanntmachung hebt wichtige Informationen hervor, auf die in der Aufforderung zur Stimmabgabe vom 13. Oktober 2025 (die „Aufforderung zur Stimmabgabe“) näher eingegangen wird, welche voraussichtlich im Laufe des heutigen Tages im Bundesanzeiger veröffentlicht wird. Den Gläubigern der Schuldverschreibungen (jeder für sich ein „Gläubiger“) wird empfohlen, die Aufforderung zur Stimmabgabe sorgfältig und vollständig zu lesen. Die Aufforderung zur Stimmabgabe wird auf der Website der Emittentin unter https://ir.paul.tech/anleihe/ erhältlich sein.
Sofern nicht anders angegeben, haben die hier verwendeten, aber nicht definierten Begriffe die gleiche Bedeutung, die ihnen in der Aufforderung zur Stimmabgabe zugewiesen wurden.
HAFTUNGSAUSSCHLUSS
Diese Bekanntmachung muss in Verbindung mit der Aufforderung zur Stimmabgabe gelesen werden. Diese Bekanntmachung und die Aufforderung zur Stimmabgabe enthalten wichtige Informationen, die sorgfältig gelesen werden sollten, bevor eine Entscheidung bezüglich der vorgeschlagenen Änderungen getroffen wird. Die Aufforderung zur Stimmabgabe sollte für zusätzliche Informationen über das Abstimmungsverfahren hinzugezogen werden. Um Kopien der Aufforderung zur Stimmabgabe zu erhalten oder bei Fragen zur Aufforderung zur Stimmabgabe wenden Sie sich bitte an die oben angegebenen Kontakte. Wenn ein Gläubiger Zweifel hinsichtlich der zu ergreifenden Maßnahmen hat oder sich über die Auswirkungen der Umsetzung der vorgeschlagenen Änderung nicht im Klaren ist, sollte der Gläubiger eigenen wirtschaftlichen und rechtlichen Rat, auch hinsichtlich etwaiger steuerlicher Konsequenzen, von professionellen Beratern einholen. Jede natürliche oder juristische Person, deren Schuldverschreibungen in ihrem Namen von einem Broker, Händler, einer Bank, einer Verwahrstelle, einer Treuhandgesellschaft oder einer anderen ernannten Stelle oder Intermediär gehalten werden, muss sich mit dieser Stelle in Verbindung setzen, wenn sie an der Abstimmung ohne Versammlung teilnehmen möchte. Weder die Emittentin, der Solicitation Agent noch die Abstimmungsleiterin (noch ihre jeweiligen Direktoren, leitenden Angestellten, Mitarbeiter, verbundenen Unternehmen oder Vertreter) geben eine Empfehlung dazu ab, ob die Gläubiger über die vorgeschlagenen Änderungen abstimmen oder ihnen zustimmen sollten. Die Verbreitung dieser Bekanntmachung und der Aufforderung zur Stimmabgabe unterliegt in bestimmten Jurisdiktionen gesetzlichen Beschränkungen. Jede Person in dessen Besitz diese Bekanntmachung oder die Aufforderung zur Stimmabgabe gelangt wird durch die Emittentin, den Solicitation Agent und die Abstimmungsleiterin aufgefordert sich über diese Beschränkungen zu informieren und diese einzuhalten.