Bekanntmanchung des Ergebnis der Abstimmung ohne Versammlung

Unternehmen

ERGEBNIS DER ABSTIMMUNG OHNE VERSAMMLUNG

DIESES DOKUMENT IST WICHTIG UND ERFORDERT IHRE UNVERZÜGLICHE AUFMERKSAMKEIT.

NICHT ZUR VERBREITUNG IN IRGENDEINER JURISDIKTION, IN DER ES GESETZESWIDRIG IST, DIESES DOKUMENT ZU VERÖFFENTLICHEN ODER ZU VERBREITEN.

Die

PAUL Tech AG

(eine nach deutschem Recht gegründete Aktiengesellschaft mit Satzungssitz in Mannheim, Deutschland, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim unter der Handelsregisternummer HRB 743304, geschäftsansässig in der Theodor-Heuss-Anlage 12, 68165 Mannheim, Deutschland)

(die „Emittentin“)


gibt die
Ergebnisse der Abstimmung ohne Versammlung

bezüglich der von der Emittentin begebenen
EUR 35.000.000 7,00 % Inhaberschuldverschreibungen 2020/2025
(ISIN DE000A3H2TU8 und WKN A3H2TU)

(die „Schuldverschreibungen“)

bekannt.

Mannheim, 6. November 2025

Diese Bekanntmachung hebt wichtige Informationen hervor und wird am oder um den 10. November 2025 auch im Bundesanzeiger veröffentlicht werden. Den Gläubigern der Schuldverschreibungen (die „Gläubiger“ und jeder für sich ein „Gläubiger„) wird empfohlen, diese Bekanntmachung sorgfältig und vollständig zu lesen.

Sofern nicht anders angegeben, haben die hier verwendeten, aber nicht definierten Begriffe die gleiche Bedeutung, die ihnen in der Aufforderung zur Stimmabgabe vom 13. Oktober 2025 (die „Aufforderung zur Stimmabgabe“) zugewiesen wurde.

In der Aufforderung zur Stimmabgabe hatte die Emittentin die Gläubiger zur Stimmabgabe in einer Abstimmung ohne Versammlung im Sinne von § 18 des Schuldverschreibungsgesetzes („SchVG“) während eines Abstimmungszeitraums vom 3. November 2025, 00:00 Uhr (Frankfurter Zeit) bis zum 5. November 2025, 24:00 Uhr (Frankfurter Zeit) (Ende des Tages) aufgefordert, um bestimmte Änderungen der Bedingungen der Schuldverschreibungen (die „Anleihebedingungen“) zu beschließen (die „Abstimmung ohne Versammlung“).

Ergebnis der Abstimmung ohne Versammlung

Da Gläubiger von Schuldverschreibungen mit einem Nennwert von mehr als 50% des Gesamtnennbetrags der ausstehenden Schuldverschreibungen an der Abstimmung ohne Versammlung teilgenommen haben, lag Beschlussfähigkeit vor.

Die Gläubiger haben die vorgeschlagenen Änderungen der Anleihebedingungen, wie in der Aufforderung zur Stimmabgabe dargelegt, mit der erforderlichen qualifizierten Mehrheit angenommen.

Weitere Beschlüsse wurden im Rahmen der Abstimmung ohne Versammlung nicht gefasst.

Die Emittentin hat dem von den Gläubigern gefassten Beschluss zugestimmt.

Widerspruchsrecht und Anfechtungsrecht der Gläubiger

Gemäß dem SchVG kann jeder Gläubiger, der an der Abstimmung ohne Versammlung teilgenommen hat, innerhalb von zwei Wochen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Bundesanzeiger, die voraussichtlich am 10. November 2025 erfolgen wird, Widerspruch gegen das Ergebnis der Abstimmung ohne Versammlung einlegen. Der Widerspruch muss schriftlich erfolgen und an die Abstimmungsleiterin gerichtet werden:

Notarin Dr. Christiane Mühe
Funke Mühe Partnerschaft Rechtsanwälte und Notare
Taunusanlage 17
60325 Frankfurt am Main
Germany

Fax:                 +49 69 7079 685 55
Email:               PAULTech@fm-notare.com

Die Abstimmungsleiterin entscheidet über die Zulässigkeit von Widersprüchen gegen das Abstimmungsergebnis.

Jeder Gläubiger hat darüber hinaus das gesetzliche Recht, den durch die Abstimmung ohne Versammlung gefassten Beschluss innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Bundesanzeiger, die voraussichtlich am 10. November 2025 erfolgen wird, anzufechten. Eine Anfechtungsklage kann auf einen Verstoß gegen das SchVG oder die Anleihebedingungen gestützt werden. Ein Gläubiger, der an der Abstimmung ohne Versammlung teilgenommen hat, kann eine Anfechtungsklage nur erheben, wenn er wie oben beschrieben Widerspruch gegen das Abstimmungsergebnis eingelegt hat. Eine Anfechtungsklage muss vor dem Landgericht Mannheim erhoben werden und sich gegen die Emittentin richten.

Umsetzung des Beschlusses

Der durch die Abstimmung ohne Versammlung gefasste Beschluss zur Änderung der Anleihebedingungen wird wirksam, sobald

(i)           die gesetzliche Anfechtungsfrist nach dem SchVG abgelaufen ist (vorausgesetzt, dass zu diesem Zeitpunkt kein Anfechtungsverfahren in Bezug auf die Abstimmung anhängig ist) oder

(ii)           wenn ein Anfechtungsverfahren eingeleitet wurde, nach der Beendigung bzw. Einstellung eines solchen Verfahrens,

(iii)          und der Beschluss über die geänderten Anleihebedingungen bei Clearstream Europe („CEU“) hinterlegt und den Globalurkunden gemäß § 21 SchVG beigefügt wurde.

Wenn die Änderungen der Anleihebedingungen in Kraft treten, sind sie für alle Gläubiger verbindlich, unabhängig davon, ob ein Gläubiger diesen Änderungen der Anleihebedingungen zugestimmt oder an der Abstimmung ohne Versammlung teilgenommen hat.

Die Emittentin beabsichtigt, eine Bekanntmachung zu veröffentlichen, sobald die Änderungen der Anleihebedingungen in Kraft getreten sind.

Verfügbarkeit weiterer Informationen

Rückfragen bezüglich des Ergebnisses der Abstimmung ohne Versammlung können an die Emittentin gerichtet werden:

PAUL Tech AG
Theodor-Heuss-Anlage 12
68165 Mannheim
Deutschland

E-Mail:             ir@paul.tech

HAFTUNGSAUSSCHLUSS

Diese Bekanntmachung muss in Verbindung mit der Aufforderung zur Stimmabgabe gelesen werden. Diese Bekanntmachung und die Aufforderung zur Stimmabgabe enthalten wichtige Informationen, die sorgfältig gelesen werden sollten. Wenn ein Gläubiger Zweifel hinsichtlich der von ihm zu ergreifenden Maßnahmen hat oder sich über die Auswirkungen des Ergebnisses der Abstimmung ohne Versammlung nicht im Klaren ist, sollte er seinen eigenen wirtschaftlichen und rechtlichen Rat, auch hinsichtlich etwaiger steuerlicher Konsequenzen, von seinen professionellen Beratern einholen. Die Verbreitung dieser Bekanntmachung und die Aufforderung zur Stimmabgabe unterliegen in bestimmten Jurisdiktionen gesetzlichen Beschränkungen. Personen, in deren Besitz diese Bekanntmachung oder die Einladung gelangt, sollten sich über solche Beschränkungen informieren und diese beachten. Personen, die diese Bekanntmachung oder die Aufforderung zur Stimmabgabe verbreiten, müssen sich davon überzeugen, dass dies rechtmäßig ist. Jede Nichteinhaltung derartiger Beschränkungen kann eine Verletzung der Wertpapiergesetze des jeweiligen Landes darstellen.