Wir laden hiermit unsere Aktionäre ein zur
ordentlichen Hauptversammlung
der PAUL Tech AG, Mannheim,
am 29. Oktober 2026 um 10:00 Uhr,
in den Büroräumen der
PAUL Tech AG
Theodor-Heuss-Anlage 12
68165 Mannheim
21. September 2026
I. Tagesordnung
(1) Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der PAUL Tech AG zum 31. Dezember 2025, des Lageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025
Die zu Punkt 1 der Tagesordnung vorgelegten Unterlagen können von der Einberufung der Hauptversammlung an auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://ir.paul.tech/ eingesehen werden. Die Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung zugänglich sein und mündlich erläutert werden.
Download Link: Jahresabschluss und Lagebericht für das Geschäftsjahr 2025
Download Link: PAUL Tech AG – Bericht des Aufsichtsrats FY 2025
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss nach §§ 171, 172 AktG gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist daher keine Beschlussfassung der Hauptversammlung zu diesem Tagesordnungspunkt vorgesehen.
(2) Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2025
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2025 weist einen Jahresüberschuss in Höhe von EUR 3.175.689,21 aus. Zusammen mit dem Verlustvortrag zum 1. Januar 2025 in Höhe von EUR 57.251.029,83 ergibt sich zum 31. Dezember 2025 ein Bilanzverlust in Höhe von EUR 54.075.340,62. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den zum 31. Dezember 2025 ausgewiesenen Bilanzverlust in Höhe von EUR 54.075.340,62 in voller Höhe auf neue Rechnung vorzutragen.
(3) Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2025
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2025 Entlastung zu erteilen.
(4) Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025 Entlastung zu erteilen.
(5) Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2026
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die RSM Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Stuttgart zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2026 zu bestellen.
II. Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts
(1) Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind alle Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind.
(2) Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt nach § 67 Abs. 2 Satz 1 AktG als Aktionär nur, wer als solcher im Aktienregister eingetragen ist. Daher ist für das Teilnahmerecht sowie für die Anzahl der einem Teilnahmeberechtigten in der Hauptversammlung zustehenden Stimmrechte der Stand des Aktienregisters am Tag der Hauptversammlung maßgeblich.
(3) Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt die Gesamtzahl der Aktien der Gesellschaft 383.761 Stück, bestehend aus 300.000 Stammaktien, 15.178 Vorzugsaktien Serie (A), 60.061 Vorzugsaktien Serie (B) und 8.522 Vorzugsaktien MEP, wovon 604 Stammaktien von der Gesellschaft selbst gehalten werden.
(4) Jede Stückaktie (Stamm- und Vorzugsaktien) gewährt eine Stimme, sodass die Gesamtzahl der Stimmrechte – unter Berücksichtigung der von der Gesellschaft gehaltenen Aktien – im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 383.157 Stimmen beträgt.
III. Weitere Angaben zu den Rechten der Aktionäre
(1) Kontaktinformation, Anfragen und Anträge von Aktionären
Anträge oder Wahlvorschläge sind gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 Abs. 1 Satz 1 AktG ausschließlich an die nachfolgend genannte Anschrift zu richten:
PAUL Tech AG
Theodor-Heuss-Anlage 12
68165 Mannheim
E-Mail: ir@paul.tech
(2) Stimmrechtsvertratung
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen, können ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten ausüben lassen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 134 Abs. 3 Satz 3 AktG). Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären ferner an, einen von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen; ein entsprechendes Vollmachts- und Weisungsformular wird den Aktionären mit der Einladung übersandt.
Mannheim, im September 2026
PAUL Tech AG
Der Vorstand