EINLADUNG ZUR ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG

Unternehmen

 

 

Wir laden hiermit unsere Aktionäre zur

ordentlichen Hauptversammlung der PAUL Tech AG, Mannheim, ein

18. Dezember 2025 um 15:00 Uhr,

in den Büroräumen der

PAUL Tech AG

Theodor-Heuss-Anlage 12

68165 Mannheim

10. Dezember 2025

 

 

I. Tagesordnung

(1) Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der PAUL Tech AG zum 31. Dezember 2024, des Lageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024

Die zu Punkt 1 der Tagesordnung vorgelegten Unterlagen können von der Einberufung der Hauptversammlung an auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://ir.paul.tech/ eingesehen werden. Die Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung zugänglich sein und mündlich erläutert werden.

Download Link: Jahresabschluss 2024

Download Link: PAUL Tech AG – Bericht des Aufsichtsrats FY 2024

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss nach §§ 171, 172 AktG gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist daher keine Beschlussfassung der Hauptversammlung zu diesem Tagesordnungspunkt vorgesehen.

(2) Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2024

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den zum 31. Dezember 2024 ausgewiesenen Jahresfehlbetrag in Höhe von EUR -40.132.341,62 mit dem Gewinnvortrag zu verrechnen. Der daraus resultierende Bilanzverlust in Höhe von EUR -57.251.029,83 wird auf neue Rechnung vorgetragen.

(3) Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2024

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2024 Entlastung zu erteilen.

(4) Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024 Entlastung zu erteilen.

(5) Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2025

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die RSM Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Stuttgart zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2025 zu bestellen.

(6) Beschlussfassung über Aufsichtsratsvergütung

§ 113 Abs. 1 Satz 2 AktG sieht vor, dass eine Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder in der Satzung festgesetzt oder von der Hauptversammlung bewilligt werden kann. Gemäß der Satzung der Gesellschaft haben die Aufsichtsratsmitglieder Anspruch auf eine Vergütung, deren Höhe durch Beschluss der Hauptversammlung festgelegt wird. Über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder der Gesellschaft hat zuletzt die außerordentliche Hauptversammlung am 19. Mai 2023 Beschluss gefasst. Der Vorstand und Aufsichtsrat halten es für angemessen, die Vergütung des Aufsichtsrats anzupassen und schlagen vor zu beschließen:

Für seine jeweilige Tätigkeit erhält jedes Aufsichtsratsmitglied eine jährliche Vergütung von EUR 30.000,00 und der Aufsichtsratsvorsitzende stattdessen eine jährliche Vergütung von EUR 60.000,00.

Zusätzlich erhält der Sitzungsleiter, also der Vorsitzende des Aufsichtsrats oder sein Vertreter, je geleiteter Präsenzsitzung ein zusätzliches Sitzungsgeld in Höhe von EUR 6.000,00. Die übrigen in der Präsenzsitzung anwesenden Aufsichtsratsmitglieder erhalten jeweils ein Sitzungsgeld in Höhe von EUR 3.000,00. Die telefonische Teilnahme an Sitzungen wird nicht mit einem Sitzungsgeld vergütet.

II. Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind alle Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind.

Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt nach § 67 Abs. 2 Satz 1 AktG als Aktionär nur, wer als solcher im Aktienregister eingetragen ist. Daher ist für das Teilnahmerecht sowie für die Anzahl der einem Teilnahmeberechtigten in der Hauptversammlung zustehenden Stimmrechte der Stand des Aktienregisters am Tag der Hauptversammlung maßgeblich.

Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt die Gesamtzahl der Aktien der Gesellschaft 383.761 Stück, bestehend aus 300.000 Stammaktien, 15.178 Vorzugsaktien Serie A, 60.061 Vorzugsaktien Serie (B) und 8.522 Vorzugsaktien MEP, wovon 604 Stammaktien von der Gesellschaft selbst gehalten werden.

Jede Stückaktie (Stamm- und Vorzugsaktien) gewährt eine Stimme, sodass die Gesamtzahl der Stimmrechte – unter Berücksichtigung der von der Gesellschaft gehaltenen Aktien – im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 383.157 Stimmen beträgt.

 

 

Mannheim, im Dezember 2025

PAUL Tech AG

Der Vorstand